Kosten

Kosten

Es wird keine Überweisung eines Arztes benötigt, um einen Termin beim Psychotherapeuten vereinbaren zu können.

Ein Anruf beim Therapeuten genügt.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten der Behandlung (Sprechstunde, der probatorischen Sitzungen und der psychotherapeutischen Behandlung) werden in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt.

Bitte bring hierfür zum Erstgespräch die Krankenkassenkarte mit.

Sie möchten als Eltern mit Ihrem Kind kommen? Bitte bringen Sie die Krankenkassenkarte des Säuglings, Kindes oder Jugendlichen mit.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Ihre Versicherung übernimmt die Kosten für die Therapie, wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt. Der Umfang der Behandlungsstunden und den Anteil, den Ihre private Krankenkasse daran übernimmt, hängt von dem abgeschlossen Vertrag ab.

Im Regelfall werden die "Probatorischen Sitzungen", also die Stunden, die der Abklärung des Therapiebedarfs dienen, zu 100% von ihrer Versicherung bezahlt. Bitte informieren Sie sich dennoch im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Behandlungskosten der analytischen bzw. tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erstattet werden. Ich empfehle außerdem, dass Sie sich die Kostenübernahme von Ihrer Krankenversicherung schriftlich bestätigen lassen. Bitten Sie Ihre Versicherung außerdem darum, dass Sie Ihnen die Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie zuschicken.

 

Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten der Behandlung selbst zu übernehmen. Wann genau dies sinnvoll ist, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.

Bevor eine Behandlung beginnt, einigen wir uns schriftlich über das Behandlungsverfahren, -dauer und Kosten der Behandlung. Sie erhalten eine Privatrechnung. Das Honorar wird gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.